Erbschaft und Erbauseinandersetzung


Sie befinden sich in einer Erbauseinandersetzung und benötigen den Wert der Immobilien aus dem Nachlass?

 

Eine Erbauseinandersetzung ist keineswegs eine strittige Auseinandersetzung um das Erbe, sie ist ein vollkommen normaler Vorgang innerhalb des deutschen Erbschaftrechts (§ 2042 BGB). Es handelt sich dabei um die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben, ein Teil dieser Aufteilung ist die Wertermittlung der einzelnen Vermögensgegenstände. Von mir können Sie den Verkehrswert der Immobilie(n) erhalten.

 

Sie sind sich als Ebengemeinschaft einig?

 

Dann kann einer der Erben, mehrere oder alle Erben mir den Auftrag für ein Verkehrswertgutachten erteilen. Der oder die Auftraggeber sind dann mein Ansprechpartner und die Erbengemeinschaft regelt die internen Angelegenheiten untereinander.

 

Sie sind als Erbengemeinschaft zerstritten?

 

In solchen Fällen können Sie mich als Parteigutachter beauftragen oder aber Sie versuchen eine gerichtliche Auseinandersetzung und die damit verbundenen hohen Kosten zu vermeiden, indem Sie mich als Schiedsgutachter nach BGB (§§ 315 - 319) beauftragen.

 

Voraussetzung für die bindende Wirkung des Schiedsgutachtens ist eine gültige Schiedsgutachtenabrede und die vereinbarungsgemäße Bestellung von mir als Schiedsgutachter. Eine spätere Klage vor Gericht wird hierbei zuvor vertraglich unter den Erben ausgeschlossen. Ein entsprechenden Mustervertrag mit Auftrag zur Wertermittlung können Sie von mir bekommen.

 

Rechtliche Fragen

Rechtliche Fragen klären Sie bitte mir Ihrem Rechtsanwalt. Sollten Sie keinen Steuerberater oder Rechtsanwalt haben, so können Sie gerne an mich wenden, ich kann Ihnen dann einen empfehlen.


 Ich freue mich über Ihren Auftrag,

bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung unter

  0221 / 99 20 93 26 oder per Email!