Die Verkehrswertermittlung von Immobilien ist gesetzlich geregelt. Grundlage bildet der §194 BauGB und die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. Dabei kommt es nicht nur auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften an, ein Gutachten muss für den Fachmann nachvollziehbar und den Laien verständlich sein.
Gerichte, Behörden oder Finanzämtern stellen hohe Ansprüche an Verkehrswertgutachten. Das Gesetz sieht diese hohen Ansprüche bei zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 als erfüllt an, weil diese durch ihre berufliche Ausbildung und jahrelange Tätigkeit, Gutachtennachweise sowie jährlichen Fortbildungen regelmäßig durch ihre Zertifizierungsstellen geprüft werden.
Ihr Ansprechpartner in Köln, ist zertifizierter Bau-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach DIN EN ISO/IEC 17024 (IQ-ZERT/SV980). Seit Jahren ist er ausschließlich als Sachverständiger für Immobilienbewertung tätig und schreibt mehr als 50 Gutachten im Jahr.
Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB, wenn Sie eine verlässliche Aussage brauchen, zur Vorlage
Wertschätzung