Schnellgutachten


In diesen Tagen der Corona Kriese kann es wichtig sein, schnell und unkompliziert den Wert seines Hauses zu kennen. Im Gegensatz zu online Bewertungen erhalten Sie eine individuelle sachverständige Bewertung, die auch auf die Einzelheiten Ihres Hauses eingeht.

 

Ein Schnellgutachten dient zur überschlägigen Wertermittlung von Standard-Ein-/Zweifamilienhäuser. Nicht unter Standard fallen Immobilien mit eingetragenen Rechten und Belastungen in Abt. II des Grundbuchs oder Baulasten. Ebenso sind Bewertungen bei Schäden über das übliche Maß (z.B. Sanierungen oder Abriss) hinaus nicht möglichen.

 

Das Schnellgutachten besteht aus 3 Seiten. Es entspricht in den wesentlichen Punkten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), der Wertermittlungsrichtlinie (WertR) und der Sachwertrichtlinie (SW-RL). Auf eine ausführliche Beschreibung wird in der Wertschätzung jedoch verzichtet, sie enthält aber alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen.

 

Eine Wertermittlung enthält folgende Leistungen:

  • Ortstermin mit einer Außen- und Innenbesichtigung der Immobilie
  • Fotodokumentation
  • Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
  • Stichpunktartige Beschreibung der dominierenden Merkmale der Immobilie
  • Stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten
  • Bodenwertermittlung
  • Pauschale Bewertung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus

Vom Auftraggeber sind sofern vorhanden, folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

  • Vermasste Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
  • Wohn-, Nutzflächenberechnung
  • aktuelle Mietverträge und Mietzusammensetzung
  • aktueller Auszug aus der Flurkarte
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch (hier kann je nach Eintragung auch
  • die Grundakte erforderlich sein)
  • aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Berechnung der Bruttogrundfläche (BGF)
  • Baugenehmigung (sofern erforderlich)
  • Energieausweis

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:

  • eine Funktionsprüfung von technischen Anlagen
  • eine Recherche bezüglich Baugrund und möglichen Altlasten
  • eine Prüfung der formellen und materiellen Legalität des Bewertungsobjektes

 

Die Bearbeitungszeit ist je nach Objekt unterschiedlich und beträgt max. 2 Werktage nach dem Ortstermin, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.


 Ich freue mich über Ihren Auftrag,

bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung unter

  0221 / 99 20 93 26 oder per Email!