In diesen Tagen der Corona Kriese kann es wichtig sein, schnell und unkompliziert den Wert seines Hauses zu kennen. Im Gegensatz zu online Bewertungen erhalten Sie eine individuelle sachverständige Bewertung, die auch auf die Einzelheiten Ihres Hauses eingeht.
Ein Schnellgutachten dient zur überschlägigen Wertermittlung von Standard-Ein-/Zweifamilienhäuser. Nicht unter Standard fallen Immobilien mit eingetragenen Rechten und Belastungen in Abt. II des Grundbuchs oder Baulasten. Ebenso sind Bewertungen bei Schäden über das übliche Maß (z.B. Sanierungen oder Abriss) hinaus nicht möglichen.
Das Schnellgutachten besteht aus 3 Seiten. Es entspricht in den wesentlichen Punkten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), der Wertermittlungsrichtlinie (WertR) und der Sachwertrichtlinie (SW-RL). Auf eine ausführliche Beschreibung wird in der Wertschätzung jedoch verzichtet, sie enthält aber alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen.
Eine Wertermittlung enthält folgende Leistungen:
Vom Auftraggeber sind sofern vorhanden, folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
Die Bearbeitungszeit ist je nach Objekt unterschiedlich und beträgt max. 2 Werktage nach dem Ortstermin, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.