Wertschätzung von Einfamilienhäusern


Eine Wertschätzung (Marktwertschätzung) dient zur überschlägigen Wertermittlung von Standard-Ein-/Zweifamilienhäuser und Standard-Eigentumswohnungen. Nicht unter Standard fallen Immobilien mit eingetragenen Rechten und Belastungen in Abt. II des Grundbuchs oder Baulasten. Ebenso sind Marktwertschätzungen bei Schäden über das übliche Maß (z.B. Sanierungen oder Abriss) hinaus nicht möglichen.

 

Die Wertschätzung ist ein Formulargutachten von ca. 5 Seiten. Es entspricht in den wesentlichen Punkten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), der Wertermittlungsrichtlinie (WertR) und der Sachwertrichtlinie (SW-RL). Auf eine ausführliche Beschreibung wird in der Wertschätzung jedoch verzichtet, sie enthält aber alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen.

 

Eine Wertermittlung enthält folgende Leistungen:

  • Ortstermin mit einer Außen- und Innenbesichtigung der Immobilie
  • Fotodokumentation
  • Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
  • Stichpunktartige Beschreibung der dominierenden Merkmale der Immobilie
  • Stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten
  • Überprüfung von Flächenangaben
  • Bodenwertermittlung
  • Ermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichsfaktorenverfahren)
  • Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
  • Pauschale Bewertung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus

Vom Auftraggeber sind sofern vorhanden, folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

  • Vermasste Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
  • Wohn-, Nutzflächenberechnung
  • aktuelle Mietverträge und Mietzusammensetzung
  • aktueller Auszug aus der Flurkarte
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch (hier kann je nach Eintragung auch
  • die Grundakte erforderlich sein)
  • aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Berechnung der Bruttogrundfläche (BGF)
  • Baugenehmigung (sofern erforderlich)
  • bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Beschlusssammlung und Protokolle der Eigentümerversammlung
  • Energieausweis

 

Wenn Sie es als Auftraggeber wünschen, kann ich Ihnen gerne die Unterlagen besorgen bzw. erstellen.

 

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind in der Regel:

  • eine Funktionsprüfung von technischen Anlagen
  • eine Recherche bezüglich Baugrund und möglichen Altlasten
  • eine Prüfung der formellen und materiellen Legalität des Bewertungsobjektes

 

Die Bearbeitungszeit ist je nach Objekt unterschiedlich und beträgt 5 bis 10 Werktage nach dem Ortstermin, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.


 Ich freue mich über Ihren Auftrag,

bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung unter

  0221 / 99 20 93 26 oder per Email!