Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden gestoppt

Vor gut 3 Wochen am 08.07.2011 hat der Bundesrat das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungs-Maßnahmen an Wohngebäuden vorerst gestoppt. 

Obwohl diese Tatsache für nahezu jeden, der im weitesten Sinne in der Immobilenbranche tätig ist, enorm interessant ist, wurde das Thema bis jetzt in den Medien kaum diskutiert. Der Grund warum das Gesetz nun vorerst gestoppt wurde liegt darin, dass die Länder Steuerausfälle durch eine Abschreibung von Kosten für energetische Gebäudesanierungen mittragen sollen. Die Kosten für den Staat sollen sich dabei mittlerweile auf 1,5 Milliarden Euro belaufen, von denen die Länder rund 900 Millionen Euro an Einnahmeausfällen tragen müssten.

Es gilt nun in einem Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag eine gemeinsame Lösung zu finden. Zusätzlich kritisieren die Länder, dass neben der Steuerabschreibung die geplante Förderung von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr nicht ausreiche, um tatsächlich eine Sanierungsquote bei allen Gebäuden von zwei Prozent jährlich zu schaffen. Für alle aus der Bau-, Handwerk-, und Immobilienbranche heißt es jetzt also gespannt abwarten, wie die gemeinsame Lösung aussehen wird und ob sich der Stopp des Gesetzes auf die Branche auswirken wird.

Die Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates gibt es übrigens auch zum Download unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0...