Miet- und Pachtgutachten
Bei Streitgkeiten über die Höhe der Mieten oder der Pachten können überschlägige Miet- und Pachtwertermittlungen als erste Orientierungshilfe dienen.
Auch bei Miet- oder Pachterhöhungsverlangen ist eine überschlägige Miet- und Pachtwertermittlung für den Vermieter oder Verpächter von Nutzen, sofern er keine geeigneten Vergleichsmieten vorliegen hat. Gleiches gilt auch für Mieter oder Pächter, die ein solches Verlangen durch einen Sachverständigen überprüft haben wollen.
Kommt es zu einem Rechtssteit über die Miet- oder Pachthöhe, ist die Erstellung von ausführlichen, gerichtstauglichen Miet- und Pachtwertgutachten nötig. Sie können auch als Schiedsgutachten erstellt werden, um somit ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Immobilien Gutachten Köln - Sachverständiger für Immobilienbewertung - Wertermittlung, Mieten und Pachten