Honorare
Verkehrswertgutachten
Das Honorar für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken ist in der Honorartafel Verkehrswertermittlung festgesetzt.
Wertschätzung
Das Honorare für eine Wertschätzung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken, orientieren sich an der Fassung der HOAI von 1991 und ist in der Honorartafel Wertschätzung festgesetzt.
Miet- und Pachtgutachten
Das Honorare von Miet- und Pachtgutachten werden nach dem
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerchnet.
Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) entsprechend der Honorargruppe 6 mit 89,-- brutto (75,-- € netto) pro Stunde plus Nebenkosten vergütet.
Sonstige Leistungen
Bei sonstigen Leistungen fallen Stundensätze in Höhe von 160,65,-- € brutto (135,-- € netto) und oder Fahrtkosten in Höhe von 0,89 € brutto (0,75 € netto) an.
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